Taping in bridge mit dem MiFID-Recorder

Taping in bridge mit dem MiFID-Recorder

bridge integriert führende Taping-Lösung

Mit der Integration des MiFID-Recorders in bridge können 34f-Vermittler Ihre Online-Beratungen zu Finanzanlageprodukten direkt in der Videoberatungssoftware aufzeichnen und speichern – problemlos und gesetzeskonform. Sie müssen mit Ihren Kund*innen also nicht parallel telefonieren, um das Gespräch darüber aufzuzeichnen, sondern die Audioaufnahme erfolgt direkt in bridge.

Wie kann ich Taping in bridge nutzen? 

Hierfür gibt es zwei Voraussetzungen:

1. Die Funktion zur Audio-Aufnahme muss für Ihr Benutzerkonto freigeschaltet sein. Das erkennen Sie an dem Bereich zum MiFID-Recorder in den persönlichen Einstellungen.

 

 

 

2. Sie benötigen ein Nutzerkonto bei MiFID-Recorder. Dieses muss mit Ihrem bridge-Konto gekoppelt werden, sodass Sie Ihre Online-Gespräche mitschneiden können.

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis! Taping mit MiFID-Recorder ist momentan nur für bridge Business Kunden buchbar. Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen.

Audioaufzeichnung starten und speichern mit bridge

Schritt 1

Starten Sie wie gewohnt ein Beratungsgespräch. Im Menü am unteren rechten Bildschirmrand finden Sie die Option „Aufnahme starten“, mit dem die Aufnahme gestartet wird.

Schritt 2

Auf diese Weise wird der Kunde über die Aufnahme informiert und kann diese gegebenenfalls ablehnen. Die Aufzeichnung startet datenschutzkonform nur mit Zustimmung des Kunden. Ohne Zustimmung kann die Beratung nicht stattfinden.

Schritt 3

Die Audioaufzeichnung wird automatisch in der Kundendatenverwaltung in bridge gespeichert. Somit hat der Berater jederzeit Zugriff darauf und kann die Datei bei Bedarf im mp4-Format herunterladen, vorzeigen oder weiterleiten.

Veränderungen in der FinVermV: Taping wird zur Pflicht für Berater

Ab dem 01. August 2020 treten die im letzten Jahr verabschiedeten Veränderungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Zu den Neuerungen zählt unter anderem das Taping bzw. die Audioaufzeichnung von Vermittlungs- und Beratungsgesprächen zu Finanzanlagen. Alle 34f-Vermittler werden damit verpflichtet, ihre telefonisch oder anderweitig elektronisch durchgeführten Kundengespräche aufzuzeichnen und für mindestens fünf Jahre zu speichern.

Hintergrund zur neuen Verordnung

Auf Basis der neuen Richtlinie MiFID II wurde am 20. September letzten Jahres eine neue Version der FinVermV verabschiedet. Die darin enthaltenen Veränderungen sollen die Verhaltenspflichten und Berufsanforderungen von Finanzvermittlern anpassen, um zukünftig den Verbraucherschutz zu stärken. Entsprechend dieser Richtlinien müssen die Berater nun ihre Handlungsabläufe überarbeiten. Bei Missachtung der Neuerungen können Strafen wie bspw. Bußgelder anfallen.

 

Weitere Informationen über den Hintergrund der Neuerungen und weitere Veränderungen finden Sie hier.

Was sollte bei Taping beachtet werden?

– Gewährleistung der Revisionssicherheit

– Sicherung des Schutzes vor Manipulation

– Speicherung der Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre

– Mögliche Bereitstellung der Mitschnitte für Kunden und Behörden auf Anfrage